Kategorie: Aktuelles
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Eltern – WAS GILT JETZT?
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vim 3.8.2010 ledigen Vätern das Recht eingeräumt, sich auch dann um ihre Kinder zu kümmern, wenn die Mutter dies nicht wünscht – vorausgesetzt es dient dem Kindeswohl. Dies hat für viele Eltern Konsequenzen.
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Fahrzeugschein im Auto
Lässt ein Autobesitzer seinen Fahrzeugschein im Wagen liegen, so handelt er damit nicht grob fahrlässig. Deshalb darf seine Vollkaskoversicherung den Schadenersatz nicht um 50 Prozent kürzen, wenn das Auto gestohlen wird.
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Blitzen im Straßenverkehr erlaubt
„Der Zweck heiligt die Mittel“ und „Datenschutz“ Das Bundesverfassungsgericht entschied aktuell, das der Einsatz von sogenannten „Blitzern“ im Straßenverkehr verfassungsgerichtlich unbedenklich ist.
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Vermieter räumt Wohnung eigenmächtig
Lässt ein Vermieter eigenmächtig, also ohne einen Räumungstitel zu haben, eine Wohnung räumen, muss er den Schaden, der dem Mieter daraus entsteht, ersetzen – und zwar unabhängig von einem Verschulden. Den Vermieter trifft insbesondere eine Obhutspflicht für die Gegenstände des Mieters, die sich in der Wohnung befinden.
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Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
Das MuSchG gilt für alle Arbeitnehmerinnen in Voll- oder Teilzeit, zur Probe, Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte. Für Beamte und Soldatinnnen inhaltlich ähnliche Sonderregelungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass schwangere und stillende Frauen nicht gefährdet werden.