Fahrzeugschein im Auto

Lässt ein Autobesitzer seinen Fahrzeugschein im Wagen liegen, so handelt er damit nicht grob fahrlässig. Deshalb darf seine Vollkaskoversicherung den Schadenersatz nicht um 50 Prozent kürzen, wenn das Auto gestohlen wird. Das Landgericht Dortmund sah allerdings in dem Handeln des Mannes nicht einmal eine leichte Fahrlässigkeit. Denn selbst das ständige Zurücklassen des Fahrzeugscheins im Pkw stelle keine Gefahrerhöhung dar. Ein im Auto liegender Fahrzeugschein spiele nur in sehr wenigen Diebstahlsfällen überhaupt eine Rolle. (LG Dortmund, 2 O 245/09)


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