Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Eltern – WAS GILT JETZT?

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vim 3.8.2010 ledigen Vätern das Recht eingeräumt, sich auch dann um ihre Kinder zu kümmern, wenn die Mutter dies nicht wünscht – vorausgesetzt es dient dem Kindeswohl. Dies hat für viele Eltern Konsequenzen.

Der Gesetzgeber hat bereits ein neues Gesetz in Planung.

Welche Rechte haben unverheiratete Väter bis zu einer Neuregelung?

Solange die gesetzliche Neuregelung noch nicht in Kraft getreten ist, können Familiengerichte ledigen Vätern auf deren Antrag die Mit-Sorge für ihr Kind übertragen. Dies müsse allerdings auch dem Kindeswohl entsprechen, verlangen die Karlsruher Richter.


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