Unterhaltspflichtiger muß deutsch lernen

Das Oberlandesgericht Naumburg – AG Bitterfeld-Wolfen
29.07.2008 – 3 WF 194/08 (PKH) entschied, dass ein Unterhaltspflichtiger, der gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhalt zu zahlen hat kann es zuzumuten sein, zureichend die deutsche Sprache und einen Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, einen Monatslohn von 1.200, 00 € zu erzielen.


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