Schlagwort: Kindesunterhalt

  • Kindesunterhalt kann verwirken

    Auch titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden

  • Ausbildungsunterhaltsanspruch besteht auch noch 3 Jahre nach Schulabschluss

    Das unterhaltsberechtigte Kind verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht schon dann, wenn es ihm aufgrund eines notenschwachen Schulabschlusses erst nach drei Jahren vorgeschalteter Berufsorientierungspraktika und ungelernter Aushilfstätigkeiten gelingt, einen Ausbildungsplatz zu erlangen.

  • Rückständiger Kindesunterhalt kann verwirken

    Die Annahme der Verwirkung – hier: rückständigen Kindesunterhalts – setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte

  • Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen

    Ein Vater, der seinen minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet und über eine Berufserfahrung als Berufskraftfahrer verfügt, muss sich bei der Berechnung seiner Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen

  • Kindesunterhalt bei Verbraucherinsolvenz des Schuldners

    Der BGH hat mit Urteil vom 23.2.2005 entschieden, dass der leistungsunfähige Schuldner zur Sicherung der Unterhaltspflicht aus § 1603 Abs. 2 BGB ggf. gehalten ist, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, um den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen unverheirateten und diesen gleichgestellten Kinder sicherzustellen.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. mehr Informationen.

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close