Schlagwort: Kindesunterhalt
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Kindesunterhalt kann verwirken
Auch titulierte Ansprüche auf Kindesunterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden
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Ausbildungsunterhaltsanspruch besteht auch noch 3 Jahre nach Schulabschluss
Das unterhaltsberechtigte Kind verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht schon dann, wenn es ihm aufgrund eines notenschwachen Schulabschlusses erst nach drei Jahren vorgeschalteter Berufsorientierungspraktika und ungelernter Aushilfstätigkeiten gelingt, einen Ausbildungsplatz zu erlangen.
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Rückständiger Kindesunterhalt kann verwirken
Die Annahme der Verwirkung – hier: rückständigen Kindesunterhalts – setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte
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Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen
Ein Vater, der seinen minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet und über eine Berufserfahrung als Berufskraftfahrer verfügt, muss sich bei der Berechnung seiner Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen