Schlagwort: Unterhaltspflichtiger

  • Nachehelicher Unterhalt

    Für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist nur auf deren Einkommensverhältnisse sowie auf die des Unterhaltspflichtigen abzustellen (§ 1578 BGB). Die zweite Ehefrau ist nicht im Wege der Dreiteilung in die Bedarfsermittlung aufzunehmen.

  • Unterhaltspflichtiger muß deutsch lernen

    Das Oberlandesgericht Naumburg – AG Bitterfeld-Wolfen 29.07.2008 – 3 WF 194/08 (PKH) entschied, dass ein Unterhaltspflichtiger, der gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhalt zu zahlen hat kann es zuzumuten sein, zureichend die deutsche Sprache und einen Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, einen Monatslohn von 1.200, 00 € zu erzielen.