Schlagwort: zumutbar

  • Betreuung eines nichtehelichen Kindes

    Wer ein nichtehelich geborenes Kind betreut, hat einen Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums. Dieser entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen

  • Erwerbsobliegenheit

    Das OLG Naumburg entschied ,it Urteil vom 11.11.2008 – 3 UF 39/08, dass die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber einem minderjährigen Kind es erforderlich macht, dass der Unterhaltsverpflichtete, der den Mindestunterhalt nicht leisten kann, sich bundesweit um eine besser bezahlte Stelle bemüht, wenn er derzeit eine Tätigkeit ausübt, die seinem Ausbildungsstand nicht entspricht.

  • Nacheheliche Solidarität

    Auch wenn auf Seiten der geschiedenen Ehefrau keine ehebedingten Nachteile vorliegen, muss ihr bei einer langen Ehedauer (fast 17 Jahre bis zur Zustellung des Scheidungsantrags) ein maßgeblicher Zeitraum zugebilligt werden, für den sie sich als Nachwirkung der ehelichen Solidarität auf die Unterstützung

  • Unterhaltspflichtiger muß deutsch lernen

    Das Oberlandesgericht Naumburg – AG Bitterfeld-Wolfen 29.07.2008 – 3 WF 194/08 (PKH) entschied, dass ein Unterhaltspflichtiger, der gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhalt zu zahlen hat kann es zuzumuten sein, zureichend die deutsche Sprache und einen Facharbeiterberuf zu erlernen, der es ihm ermöglicht hätte, einen Monatslohn von 1.200, 00 € zu erzielen.