Kategorie: Aktuelles

  • Postwurfsendung ist eine unzumutbare Belästigung

    Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht,

  • Düsseldorfer Tabelle 2012

    Aktuell wird es keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012 geben. Damit werden auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fortgelten, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.

  • Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung

    Das BAG hatte sich mit dem Thema sexuller Belästigung am Arbeitsplatz zu befassen und bestätigte, dass der Arbeitgeber dem Arbeitgeber deswegen fristlos nach erfolgter Abmahnung kündigen kann. Einer Kollegin fasste der an den Po, eine andere Mitarbeiterin bedrängte er mit Anzüglichkeiten.

  • Arbeitnehmer haftet nicht für Diebstahl

    Der Arbeitgeber rechnete mit Schadensersatzansprüchen für 12 gestohlene hochwertige Mobiltelefone auf und scheiterte damit vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Der klagende Arbeitnehmer wehrte sich erfolgreich gegen die Aufrechnung mit Lohn und Provisionen.

  • Smartphones als Radarwarner

    Bekanntlich sind Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. mehr Informationen.

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close