Schlagwort: Trennung
-
Scheidung nach italienischem Recht
Das OLG Stuttgart hatte über die Anwendbarkeit des italienischen Scheidungsrechts zu entscheiden. Vorausgegangen war eine Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht über die bereits vor dem 21.06.2012 entschieden wurde. In diesem Fall findet auf den nach diesem Datum beim Familiengericht eingereichten Scheidungsantrag gemäß Art. 9 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1259/10 vom 20.12.2010
-
Mietvertrag: Streiten Eheleute kann eine „sonstige Familiensache“ vorliegen
Der BGH stellt klar, daß auch eine Streitigkeit aus Mietverträgen eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, denn das Tatbestandsmerkmal im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung ist weit auszulegen. Entgegen der bisherigen Rechtsauffassung