Änderung im Scheidungsrecht 2013 – Einzelveranlagung

In 2013 gelten für neue Trennungs- und Scheidungsfälle neue Steuerregeln. Das in 2011 verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz kommt in 2013 mit den neuen Veranlagungsarten kommt nun erstmals zum Tragen.

Das Steuervereinfachungsgesetz gilt bereits seit dem 01.01.2012, die neuen Regeln zur steuerlichen Veranlagung greifen aber erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013. Denn ab dem 01.01.2013 gibt es statt sieben nur noch vier mögliche Veranlagungs- und Tarifvarianten:
– die Einzelveranlagung mit Grundtarif,
– “Sondersplitting” im Trennungsjahr
– Verwitwetensplitting,
– Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting.

Wichtig für Eheleute, die sich mit einer Trennung oder Scheidung befassen: Die getrennte Veranlagung fällt weg und wird nach § 26a EStG durch die Einzelveranlagung ersetzt.