Schlagwort: Nachteil
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Ehebedingter Nachteil des Unterhaltsberichtigten und Befristung
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 20.10.2010 eine Grundsatzentscheidung zur Befristung des nachehelichen Unterhaltes getroffen. In einer sehr instruktiven Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Befristung von nachehelichem Ehegattenunterhalt hat der dem OLG Frankfurt a.M. lehrbuchmäßig den Ablauf der Unterhaltsprüfung vorgegeben.
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Befristeter Unterhalt auch bei übergegangenem Krankheitsunterhalt
Der Unterhalt sei nach § 1578 b BGB auf die Dauer von einem Jahr ab Januar 2008 zu befristen. Der Ehefrau seien durch ihre Krankheit keine ehebedingten Nachteile entstanden.
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Ehebedingter Nachteil
Hat die unterhaltsberechtigte Ehefrau ihre gutbezahlte Arbeitsstelle einvernehmlich aufgegeben, so stellt dies nach der Trennung einen ehebindingten Nachteil dar ( OLG Köln 1.9.2009 UF 31/09 ).
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Benachteilung im EHEVERTRAG
Ehevertrag: Die Frau darf nicht unzulässig benachteiligt werden Haben Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, in dem Gütertrennung geregelt und der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, so kommt der Vertrag im Falle einer Scheidung nicht zur Geltung, weil er die Frau unzulässig benachteiligt.