Benachteilung im EHEVERTRAG

Ehevertrag: Die Frau darf nicht unzulässig benachteiligt werden

Haben Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, in dem Gütertrennung geregelt und der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, so kommt der Vertrag im Falle einer Scheidung nicht zur Geltung, weil er die Frau unzulässig benachteiligt. Das gelte jedenfalls dann, wenn die beiden drei Kinder haben und die Frau sie großgezogen hat. Der Versorgungsausgleich dürfe in einer solchen Konstellation nicht ausgeschlossen werden. (Bundesgerichtshof, XII ZR 6/07)


Beitrag veröffentlicht

in

von