Schlagwort: Krankheit
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Befristeter Unterhalt auch bei übergegangenem Krankheitsunterhalt
Der Unterhalt sei nach § 1578 b BGB auf die Dauer von einem Jahr ab Januar 2008 zu befristen. Der Ehefrau seien durch ihre Krankheit keine ehebedingten Nachteile entstanden.
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Ankündigung einer Krankheit
Kündigt der Mitarbeiter in der Erwartung einer Nichtgewährung eines Urlaubes seine Erkrankung an, so rechtfertigt dies die ausserordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber.
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Nacheheliche Solidarität bei Krankheit
Der Bundesgerichtshof konkretisierte die Kriterien in einer aktuellen Entscheidung über die Befristung des Unterhaltes für den geschiedenen Ehepartner, der nach Scheidung schwer ( nicht ehebedingt, sondern schicksalshaft ) erkrankt war.
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Urlaubsansprüche bei Krankheit
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nicht vollständig nehmen können. Dann wird der übergebliebene Resturlaub ins Folgejahr übertragen und muss bis zum 31.3.2009 genommen werden. Kann der Arbeitnehmer diesen Urlaub aber wegen Krankheit nicht nehmen verfällt dieser zum 31.3. ersatzlos. So galt es bisher.