Ankündigung einer Krankheit

Kündigt der Mitarbeiter in der Erwartung einer Nichtgewährung eines Urlaubes seine Erkrankung an, so rechtfertigt dies die ausserordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber.

Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben.
BAG – LAG München
12.3.2009 – 2 AZR 251/07


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