
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
-
Kronzeugenregelung
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 28.5.2009 eine neue „Kronzeugen“-Regelung Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, können Richterinnen und Richter die Strafe künftig mildern oder ganz von Strafe absehen.
-
Schönheitsreparatur – GELD ZURÜCK
Der Mieter erhält Geld zurück bei ungerechtfertigten Schönheitsreparaturen! Vermieter müssen Mietern die Kosten von ungerechtfertigten Renovierungen beim Auszug ersetzen. Ein Mieter hat Anspruch auf Kostenerstattung, wenn er wegen einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag nicht zur Endrenovierung verpflichtet gewesen wäre,
-
Bank muss bei Kreditkarten Mißbrauch zahlen
Widerruft ein Bankkunde Geldüberweisungen, weil er die dieser Abbuchung zugrunde liegenden Kreditkartengeschäfte bestreitet, muss die Bank, die die Abbuchungen zu verantworten hat, entweder beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Kann sie dies nicht, muss sie dem Kunden den abgebuchten Geldbetrag erstatten.
-
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Bundestag hat 14.5.2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Künftig sollen so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
Möchten Sie Kontakt aufnehmen?
