Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Patientenverfügung – Gesetz vom 18.6.2009

    Der Deutsche Bundestag beschloß das neue Patientenverfügungsgesetz. Zukünftig sind Patientenverfügungen für Ärzte verpflichtend. Der Wille eines Patienten muss bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Die Gerichte sollen nur im Streitfall eingeschaltet werden.

  • Nacheheliche Solidarität bei Krankheit

    Der Bundesgerichtshof konkretisierte die Kriterien in einer aktuellen Entscheidung über die Befristung des Unterhaltes für den geschiedenen Ehepartner, der nach Scheidung schwer ( nicht ehebedingt, sondern schicksalshaft ) erkrankt war.

  • Grillspass

    Einer der häufigsten Streitpunkte ist das Grillen in Nachbars Garten. Je nachdem wie geschickt der Grillmeister hantiert und wie der Wind steht, können durch Rauch, Qualm und Geruch die Nachbarn erheblich belästigt werden. Und auch die Häufigkeit spielt bei der Belästigung eine Rolle.

  • Rauchfreier Arbeitsplatz

    Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Dienstberechtigte

  • Nichtiger Versorgungsausgleich

    Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 18.3.2009 -XII ZB 94/06, dass ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig,

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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