Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Unterhalt

    Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nicht darauf an,

  • Teilzeit und Mutterschutz

    Es ist nicht wirklich ausgeschlossen, dass eine in teilzeit beschäftigte Mitarbeiterin während der Beschäftigungsdauer schwanger wird und die Elternzeit in Anspruch nehmen will, sie also ihre eigentliche Beschäftigung nicht mehr ausüben kann. Dieses ist Rechtens!

  • Ankündigung einer Krankheit

    Kündigt der Mitarbeiter in der Erwartung einer Nichtgewährung eines Urlaubes seine Erkrankung an, so rechtfertigt dies die ausserordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber.

  • Gerichtsvollzieher erhält mehr Rechte

    Die Zwangwollstreckung wurde durch 2 neue Gesetze vom 19.6.09 modernisiert. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor…

  • Pflichtversicherung – Ehegatte

    Gerne wird ein Ehepartner – meist die Ehefrau – im Familienunternehmen mitbeschäftigt, auch wenn oftmals tatsächlich keine „Arbeit“ stattfindet. Diese Art der Beschäftigung dient dann nur dazu, dem Partner eine Krankenversicherung anzugedeihen. So wie in diesem Fall:

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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