Grillspass

Einer der häufigsten Streitpunkte ist das Grillen in Nachbars Garten.

Je nachdem wie geschickt der Grillmeister hantiert und wie der Wind steht, können durch Rauch, Qualm und Geruch die Nachbarn erheblich belästigt werden. Und auch die Häufigkeit spielt bei der Belästigung eine Rolle. Die Gerichte haben inzwischen zahlreiche Urteile zu Grillstreitigkeiten gesprochen und als Faustregel gilt: Grillen ist erlaubt, wenn es die Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigt. Und auch die Anzahl der sommerlichen Grillfeiern ist mit 16 schon gerichtlich abgesegnet worden (LG München I, Beschluss vom 12.01.2004, Az.: 15 S 22735/03).


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