Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Blitzen im Straßenverkehr erlaubt

    „Der Zweck heiligt die Mittel“ und „Datenschutz“ Das Bundesverfassungsgericht entschied aktuell, das der Einsatz von sogenannten „Blitzern“ im Straßenverkehr verfassungsgerichtlich unbedenklich ist.

  • Vermieter räumt Wohnung eigenmächtig

    Lässt ein Vermieter eigenmächtig, also ohne einen Räumungstitel zu haben, eine Wohnung räumen, muss er den Schaden, der dem Mieter daraus entsteht, ersetzen – und zwar unabhängig von einem Verschulden. Den Vermieter trifft insbesondere eine Obhutspflicht für die Gegenstände des Mieters, die sich in der Wohnung befinden.

  • Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

    Das MuSchG gilt für alle Arbeitnehmerinnen in Voll- oder Teilzeit, zur Probe, Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte. Für Beamte und Soldatinnnen inhaltlich ähnliche Sonderregelungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass schwangere und stillende Frauen nicht gefährdet werden.

  • Schrottimmobilie

    Weil die Käuferin einer so genannten «Schrottimmobilie» im Zusammenhang mit einem so genannten Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag arglistig über die Höhe der Vertriebsprovisionen getäuscht worden ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass ihr Schadenersatz zusteht.

  • Befristeter Unterhalt auch bei übergegangenem Krankheitsunterhalt

    Der Unterhalt sei nach § 1578 b BGB auf die Dauer von einem Jahr ab Januar 2008 zu befristen. Der Ehefrau seien durch ihre Krankheit keine ehebedingten Nachteile entstanden.

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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