
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
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Zu viel Lohn bezahlt?
Das Bundesarbeitsgericht mußte sich mit der Frage beschäftigen, ob der Arbeitgeber den zuviel gezahlten Lohn zurückzahlen muß. Und wie so oft ist die Antwort, „es kommt darauf an…“ Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keine Verpflichtung, seine Gehaltsabrechnung zu prüfen und bis ins Detail nachzuvollziehen.
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Der mit Mängeln behaftete Gebrauchte
Gerade erst haben Sie sich ihren Traum eines gebrauchten oder neuen Fahrzeug erfüllt und müssen nun feststellen, dass der Traum zum Alptraum wird. Was ist zu tun? Welche Ansprüche haben Sie als Käufer? Wie kann ihnen geholfen werden ( Nachbesserung, Rücktritt, Schadensersatz ) oder wie kann man gar das mangelhafte Fahrzeug wieder loswerden?
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Einkaufswagen ist kein Verkehrsmittel
Wurde durch einen Einkaufswagen ein Schaden an einem Fahrzeug verursacht, so begeht der Einkaufswagennutzer keine Fahrerflucht, wenn er den Ort des Zusammensstoßes verläßt. So hat das Landgericht Düsseldorf ( 29 NW 3/11 ) den „Flüchtigen“ nicht bestraft, da dieses Handeln keine Straftat iSd. § 142 StGB darstellt.
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Nachehelicher Unterhalt
Für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist nur auf deren Einkommensverhältnisse sowie auf die des Unterhaltspflichtigen abzustellen (§ 1578 BGB). Die zweite Ehefrau ist nicht im Wege der Dreiteilung in die Bedarfsermittlung aufzunehmen.
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
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