Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Keine Mietminderung bei Schiffsverkehr

    Wer sehenden Auges eine Wohnung am Rhein mietet, muss nicht nur mir Schiffen rechnen, sondern auch dass Sie Signale geben und Anlegemanöver fahren. Ein Mieter darf die Miete mindern, wenn er einen Mangel feststellt, den er bei Vertragsschluss nicht erkennen konnte und der vom Vermieter nicht behoben wird.

  • Kündigung eines Garagen- und Wohnungsmietvertrag

    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 12.10.2011 – VIII ZR 251/10 entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine angemietete Garage Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages ist und damit nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann.

  • Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses

    Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2011 über einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung entscheiden und dem Kläger Recht gegeben. Der Kläger verlangt von der Kindesmutter – die Nennung des tatsächlichen Vater,

  • Vermieter hat Anspruch auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

    Mit Urteil vom 28.9.2011 hatte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen getroffen. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, jedoch kann der Vermieter nicht noch einen zusätzlichen Sicherheitszuschlag verlangen.

  • Sorgerechtsentzug bei fehlender Mitwirkung

    Das Oberlandesgericht Köln ( Urt. v. 11.10.2010 – 4 UF 130/10 ) hat über den Entzug der elterlichen Sorge bei unterlassener Mitwirkung in wesentlichen Sorgerechtsentscheidungen entschieden. So kann der betreffende Elternteil sein Sorgerecht u.a. verwirken, wenn sich das Zerwürfnis der Kindeseltern negativ auf die Kindesentwicklung auswirkt.

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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