Einkaufswagen ist kein Verkehrsmittel

bugattiWurde durch einen Einkaufswagen ein Schaden an einem Fahrzeug verursacht, so begeht der Einkaufswagennutzer keine Fahrerflucht, wenn er den Ort des Zusammensstoßes verläßt.

So hat das Landgericht Düsseldorf ( 29 NW 3/11 ) den „Flüchtigen“ nicht bestraft, da dieses Handeln keine Straftat iSd. § 142 StGB darstellt.

Der Geschädigte kann allein zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen, also entweder seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, oder den Schädiger. Der Schädiger wird dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen müssen. Hat der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung so kommt diese für den Schaden in aller Regel für den Schaden auf; ansonsten muß der Schädiger in seinen eigenen Geldbeutel greifen.