Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Abrechnung der Heizkosten nach VERBRAUCH

    Mit Urteil vom 17.2.2012 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Abrechnung der Heizkosten weiter konkretisiert und bestimmt, dass der Verwalter in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umzulegen hat.

  • Kindesunterhalt nach dem Haager Unterhaltsabkommen 2007

    Die Möglichkeiten des unterhaltberechtigen Kindes haben sich mit der Ratifizierung des Haager Unterhaltsabkommen 2007 nachhaltig verbessert. Der Unterhaltsberechtigte kann sowohl im seinem Heimatland klagen, aber auch am Gerichtsort des Unterhaltspflichtigen.

  • Privatnutzung des Diensttelefons berechtigt zur fristlosen Kündigung

    Wer mit seinem Diensthandy wiederholt private Gespräche führt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ein im Bereich „Transport“ tätiger Hubwagenfahrer erhielt von seiner Arbeitgeberin ein Mobiltelefon zur dienstlichen Nutzung. Das Handy diente zur Kommunikation mit der Einsatzzentrale und weiteren betrieblichen Ansprechpartnern.

  • Fahrzeugstilllegung auch bei fehlerhafter Mitteilung des Versicherers berechtigt

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.1.2012 bestimmt, dass es zum Pflichtenkreis des Halters eines Kraftfahrzeuges gehört eine Versicherung nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes abzuschließen und zu unterhalten. Dann hat die Verwaltungsbehörde die Stilllegung zu verfügen,

  • Quotelung von Sachverständigenkosten

    Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Trifft den geschädigten Fahrzeughalter an dem Unfall ein Mitverschulden,

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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