
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
-
Lohnfortzahlung bei schuldhafter Verletzung
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung enfällt nur nach grober Fahlässigkeit.Krank oder verletzt ist niemand gerne. Der Betroffene darf seine Arbeitsunfähigkeit dabei zwar nicht selbst verschuldet haben. Für dieses Verschulden gilt allerdings ein anderer Maßstab als im allgemeinen Zivilrecht nach dem BGB.
-
Kindergeld auch für Verheiratete
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. September 2013 – 4 K 4146/12 Kg erneut bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig ist (so schon: Urteil vom 30. November 2012, 4 K…
-
Führerschein entspricht dem Kindeswohl
Das Ablegen einer Führerscheinprüfung entspricht dem Kindeswohl und ist selbst dann zu erlauben, wenn der Wille eines Elternteil dem entgegensteht. Das AG Hannover hat der Mutter eines 17-jährigen Jungen die Entscheidung
-
Kündigung Arbeitsvertrag bei privater Nutzung der Firmenkreditkarte
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier Arbeitgeberkündigungen. Der Kläger erhielt eine Firmenkreditkarte zur dienstlichen Verwendung, die über sein Konto abgerechnet werden sollte und deren private Verwendung nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der Beklagten erlaubt war.
-
LOTTOGEWINN fällt in den Zugewinn
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist. Die Beteiligten schlossen im Juli 1971 die Ehe, aus der drei mittlerweile erwachsene Kinder
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
Möchten Sie Kontakt aufnehmen?
