Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Skiunfall – wer haftet?

    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Pistenbetreiber, da dieser eine Gefahrenlage schafft, wenn er ein Gelände für den Wintersport eröffnet. Um einer Haftung auf Schadensersatz zu entgehen, müssen Betreiber geeignete Maßnahmen gegen mögliche Gefahreintritte ergreifen bzw. ausreichend davor warnen. Quelle: Anwalt.de

  • Fahrverbot bei verbotenem Telefonieren

    Gegen einen u. a. wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Das hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm mit Beschluss vom 24.10.2013 entschieden

  • Unbefugtes Führen eines Doktortitels ist kein Kündigungsgrund

    Ein Arbeitgeber kann nicht in jedem Fall einem Mitarbeiter kündigen, der einen Doktortitel geführt hatte, ohne dass dieser hierzu befugt war. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine arglistige Täuschung vorgelegen hat. Das Landesarbeitsgerircht Düsseldorf hatte in folgendem Fall zu entscheiden:

  • Schadensersatz bei Benachteiligung eines konfessionslosen Bewerber

    Das Arbeitsgericht Berlin hat duch Urteil vom 18.12.2013 einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber Schadensersatz in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei.

  • Kündigung wegen Schwangerschaft ist diskriminierend

    Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Die Klägerin sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Im Kleinbetrieb ihrer Arbeitgeberin

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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