Führerschein entspricht dem Kindeswohl

Das Ablegen einer Führerscheinprüfung entspricht dem Kindeswohl und ist selbst dann zu erlauben, wenn der Wille eines Elternteil dem entgegensteht.

Das AG Hannover hat der Mutter eines 17-jährigen Jungen die Entscheidung für die Zustimmung zur Anmeldung zum begleiteten Fahren übertragen. Das Gericht entschied, dass das Ablegen der Führerscheinprüfung vor der Volljährigkeit dem Kindeswohl entspricht, auch wenn dies gegen den Willen des gemeinsam sorgeberechtigten Vaters geschieht.

Das Gericht führte hierzu aus, dass „durch das begleitete Fahren junge Menschen unter Anleitung üben können, weswegen die Unfallzahlen nach den Recherchen des Gerichts bereits zurückgegangen sind. Für das Kindeswohl ist es daher positiv, wenn der Sohn unter Anleitung der Mutter nach dem Erwerb des Führerscheins begleitet fahren darf.“

AG Hannover, Urteil vom 14.10.2013


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