Kategorie: Aktuelles
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Urlaubsansprüche bei Krankheit
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nicht vollständig nehmen können. Dann wird der übergebliebene Resturlaub ins Folgejahr übertragen und muss bis zum 31.3.2009 genommen werden. Kann der Arbeitnehmer diesen Urlaub aber wegen Krankheit nicht nehmen verfällt dieser zum 31.3. ersatzlos. So galt es bisher.
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Insolvenzgeld
Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet bei dem für ihn zuständigen Handelsgericht, verbleibt dem Mitarbeiter weiterhin der Anspruch auf sein Gehalt. Allerdings
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Eine im Ausland tätige Mutter behält Kindergeldanspruch
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Unzulässiges Fahrverbot
Das Oberlandesgerichts Hamm – 4 Ss 21/08 – hat entschieden, dass ein Fahrverbot unzulässig ist, wenn Straßenverkehrsdelikt über zwei Jahre zurückliegt.
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Neuer Zugewinnausgleich!