Insolvenzgeld

Hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet bei dem für ihn zuständigen Handelsgericht, verbleibt dem Mitarbeiter weiterhin der Anspruch auf sein Gehalt. Allerdings wird das insolvente Unternehmen nicht mehr alle Forderungen erfüllen können. Um die Arbeitnehmer vor dem Risiko des Lohnausfalls zu schützen, springt für drei Monate die Arbeitsagentur ein und zahlt ihnen Insolvenzgeld.

Die Arbeitsagentur zahlt das Nettogehalt aus. Die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Monatsnettos ist jedoch auf die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung begrenzt. Diese lag 2008 bei 5300 Euro brutto in Westdeutschland und bei 4500 Euro brutto in Ostdeutschland. 2009 sind die Grenzen auf 5400 und 4550 Euro gestiegen.


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