Kategorie: Aktuelles
-
Eltern haften nicht für ihre Kinder
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage der Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder zu befassen und endlich Rechtsklarheit geschaffen. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige 1. Senat hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften,
-
Lärm einer Seilbahn auf Spielplatz muß geduldet werden
Die von der Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen müssen von der Nachbarin geduldet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 12.11.2012 entschieden. Die Klägerin ist Nachbarin eines unterhalb ihres Hausgrundstücks angelegten Kinderspielplatzes. Darauf befindet sich auch eine Seilbahn,