Düsseldorfer Tabelle 2013

Zum 1.1.2013 gilt für die Berechnung des Kindesunterhalts die neue Düsseldorfer Tabelle 2013.
Der notwendige Selbstbehalt wird sich ab 2013 für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Ferner werden die Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle 2013 bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter, Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern zum 01.01.2013 erhöht.


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