Kategorie: Aktuelles
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Verkehrssicherungsplicht bei Glätte
In der Regel muss zwischen 7:00 Uhr (sonn- und feiertags: 9:00 Uhr) und 20:00 Uhr gestreut werden!
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Nutzungsentschädigung in Ehesachen
Die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung in Ehesachen richten sich bis zur Rechtskraft der Scheidung nach §§ 111, Nr. 5, 200 Nr. 1 FamFG.
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Zugewinnausgleich ist entgeltlicher Vermögenszuwachs
Der BGH stellte fest, dass eine Leistung unentgeltlich ist, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht. Entgeltlich ist dagegen eine Zuwendung,
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keine Beförderungspflicht in Bussen für E-Scooter
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Kein Rechtsanspruch auf Beförderung mit „E-Scooter“ in Bussen Bürger,
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„wahrer“ Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem vollen mutmaßlichem Hauptsachestreitwert. Maßgeblicher Zeitpunkt