Schlagwort: Versicherung
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Einkaufswagen ist kein Verkehrsmittel
Wurde durch einen Einkaufswagen ein Schaden an einem Fahrzeug verursacht, so begeht der Einkaufswagennutzer keine Fahrerflucht, wenn er den Ort des Zusammensstoßes verläßt. So hat das Landgericht Düsseldorf ( 29 NW 3/11 ) den „Flüchtigen“ nicht bestraft, da dieses Handeln keine Straftat iSd. § 142 StGB darstellt.
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Zerstörtes PARKETT
Verbleibt auch nach Reparatur einer Sache, wie hier einem Parkett, eine nicht hinnehmbare optische Beeinträchtigung, liegt eine Zerstörung dieser Sache vor, nicht nur eine Beschädigung. Enthält die Wohngebäudeversicherung für den Fall der Zerstörung den Anspruch auf Ersatz des Neuwertes, bleibt auch außer Betracht, dass das Parkett schon 30 Jahre alt ist.