
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
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Foto in Ebay
“ Bei einer Ebay Auktion verwendete der Verkäufer eines Navigationsgerätes ein Produktfoto des Herstellers. Das wurde teuer! Nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts muß der Verkäufer mehr als 3.000 Euro zahlen, weil er das Produktfoto des Herstellers ohne Genehmigung verwendet hatte.
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Rechtsschutzversicherung und Versicherungsfall
“ Der BGH ( Bundesgerichtshof ) hat am 19.11.2008 – IV 305/07 klargestellt, dass der Versicherungsfall für die Rechtsschutzversicherung früher als bisher eintritt und hat damit die Rechte der Versicherten gestärkt. Streit mit dem Rechtsschutzversicherer gab es immer wieder über die Frage, ob bereits eine Rechtslage eingetreten ist, die den Rechtsversicherer verpflichtet Kostenschutz zu übernehmen.
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Kurzzeitpflege
„Ich bin dann mal weg!“ Was Hape Kerkeling in seinem Buch so treffend unterhaltend beschrieben hat, so muss auch ein Arbeitgeber damit rechnen diesen Satz zu hören. Nicht dass der Mitarbeiter bezahlt den rechten Weg zur Erleuchtung erwandern darf, aber er kann sich bis zu 10 Tagen für eine Kurzzeitpflege bezahlt freinehmen!
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Erweitertes Führungszeugnis
Durch Gesetz vom 21. Januar 2009 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen künftig so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.
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Urlaubsansprüche bei Krankheit
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nicht vollständig nehmen können. Dann wird der übergebliebene Resturlaub ins Folgejahr übertragen und muss bis zum 31.3.2009 genommen werden. Kann der Arbeitnehmer diesen Urlaub aber wegen Krankheit nicht nehmen verfällt dieser zum 31.3. ersatzlos. So galt es bisher.
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
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