Rechtsschutzversicherung und Versicherungsfall


Der BGH ( Bundesgerichtshof ) hat am 19.11.2008 – IV 305/07 klargestellt, dass der Versicherungsfall für die Rechtsschutzversicherung früher als bisher eintritt und hat damit die Rechte der Versicherten gestärkt. Streit mit dem Rechtsschutzversicherer gab es immer wieder über die Frage, ob bereits eine Rechtslage eingetreten ist, die den Rechtsversicherer verpflichtet Kostenschutz zu übernehmen.

Allein die Androhung einer Maßnahme – im diesem Falle war es die Androhung einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – löst die Leistungspflicht des Versicherers nunmehr aus.

Androhungen gibt es nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Verhältnis Vermieter und Mieter oder unter Nachbarn.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter 0210285870.


Beitrag veröffentlicht

in

von