Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Teilungsversteigerung

    Die Vermögensauseinandersetzung unter getrenntlebenden Eheleuten ist nicht immer einfach. Haben beide im gesetzlichen Güterstand eine Immobilie im Miteigentum erworben, so ist oft mit der Trennung der Wunsch groß, die Immobilie nunmehr allein zu besitzen, um allein darüber zu verfügen können.

  • Internet Zugang

    Das Oberlandgericht Köln entschied, dass der Anschluss-Inhaber haftet. So wurde eine ahnungslose Mutter verurteilt, weil mindestens ein Familienmitglied illegal Musikdateien zum Download angeboten hat.

  • Termin versäumt?

    Versäumt jemand einen vereinbarten Massagetermin, muss er beweisen, dass es ihm unmöglich war, die Massagepraxis zu besuchen, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest. Gelingt dies ihm nicht,

  • Düsseldorfer Tabelle 2010

    Am 6.1.2010 hat das OLG Düsseldorf die neuen Unterhaltstabellen bekanntgeben, die ab dem 1.1.2010 gültig sind.

  • Betreuung eines nichtehelichen Kindes

    Wer ein nichtehelich geborenes Kind betreut, hat einen Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums. Dieser entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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