Internet Zugang

Das Oberlandgericht Köln entschied, dass der Anschluss-Inhaber haftet. So wurde eine ahnungslose Mutter verurteilt, weil mindestens ein Familienmitglied illegal Musikdateien zum Download angeboten hat. Danach muss die Frau aus Oberbayern 2380 Euro Abmahnkosten plus Zinsen an die Musikindustrie zahlen. Insgesamt sollen die Söhne oder der Ehemann 964 Musiktitel zum Download bereitgestellt haben.

Vier deutsche Musikkonzerne hatten die Anschlussinhaberin auf Erstattung der Abmahnkosten verklagt und nun Recht bekommen. Die Frau bestritt vor Gericht, die Musik selbst im Internet angeboten zu haben. Neben ihr hätten nur ihre beiden Söhne sowie ihr Mann Zugang zum benutzen Computer gehabt. Da die Frau als Anschlussinhaberin eingetragen ist, sei sie verantwortlich für die Rechtsverletzung, urteilten die Richter. Die Richter ließen eine Revision gegen das Urteil nicht zu.


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