Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Haftungsausschluss für Mängel bei eBay

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.

  • Versorgungsausgleichskasse startet am 1.4.2010

    Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

  • Nach Trennung: Zusammen- oder getrennte Veranlagung

    Die Eheleuten trennen sich im Veranlagungsjahr. Da die Eheleute meist in unterschiedlichen Steuerklassen eingestuft sind, hat derjenige, der in der schlechteren Steuerklasse ist, ein Interesse auf getrennte Veranlagung.

  • Umzug ist zumutbar zur Verringerung der Unterhaltspflicht

    Einer Studentin ist es grundsätzlich zuzumuten, sich eine Wohnung am Studienort zu suchen, wenn dadurch die Unterhaltskosten für ihren Vater reduziert werden können. Im konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um eine junge Frau, die – nach dem Realschulabschluss, einer Berufsausbildung und Fachabitur – ein Studium in einem weit entfernten Ort begann,

  • Abänderung eines Unterhaltsvergleich möglich

    Der BGH entschied unter dem 25.11.2009 – XII ZR 8/08, das die Abänderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage ( für diesen Unterhaltsvergleich ) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit dem Vertragsschluss oder durch Änderung der Gesetze oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung nicht ausgeschlossen ist.

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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