Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Zuparken einer Zufahrt

    Der Zugeparkte muß es nicht hinnehmen, wenn ein Nachbar seinen Wagen immer wieder vor die Garage des Nachbarn abstellt, um ihre Einkäufe direkt vor der eigenen Haustür auszuladen. Der Zugeparkte wird dadurch in seinem Besitz und Eigentum beeinträchtigt wird und kann sich dagegen wehren

  • Baugenehmigung für Solaranlagen erforderlich

    Die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einer Reithalle führt zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes und bedarf daher einer Baugenehmigung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

  • Unterhaltspflicht des Kindes auch bei Vernachlässigung

    Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.

  • Sorgerechtsentzug bei Vorenthalten des Kindes

    Die Umgangskontakte eines Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil gehören zum Wohl des Kindes und sind notwendig für die gesunde seelische Entwicklung eines Kindes und zwar in jeder seiner Einwicklungsstufen. Ein Kind von einem Elternteil fernzuhalten ist immer ein Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte, der objektiv nicht zu verantworten ist.

  • Unterhaltsanspruch besteht ab der Geburt des Kindes

    Der Unterhaltsanspruch eines nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater entsteht mit der Geburt des Kindes, auch wenn die Vaterschaft erst später festgestellt worden ist. Für die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ab Geburt bedarf es keiner Mahnung.

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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