Zuparken einer Zufahrt

bussgeld4Der Zugeparkte muß es nicht hinnehmen, wenn ein Nachbar seinen Wagen immer wieder vor die Garage des Nachbarn abstellt, um ihre Einkäufe direkt vor der eigenen Haustür auszuladen.
Der Zugeparkte wird dadurch in seinem Besitz und Eigentum beeinträchtigt wird und kann sich dagegen wehren und auf Unterlassung klagen. Auch das Argument, dass die Zufahrtsstraße sei auch für sie da, leider aber auch zu eng, greift nicht. Könne sie ihr Auto auch woanders abstellen, ohne ihren Nachbarn zu beeinträchtigen, so müsse sie das tun und notfalls ein paar Schritte gehen, so das Amtsgericht München. Sie habe jedenfalls nicht das Recht, ihre Einkäufe direkt bis zur Haustür zu fahren. Auch könne sie ihren Nachbarn nicht darauf verweisen, dass er bei ihr schellen möge, wenn er mit seinem Auto aus der Garage herausfahren wolle. (AmG München, 241 C 7703/09)


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