
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
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18-monatige Kündigungsfrist ist zulässig
Eine Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Monatsende ist bei einem Einkaufsleiter einer europaweit tätigen Supermarktkette zulässig. Der Einkäufer kennt die Lieferbedingungen aller Vertragsparteien. Daher ist es vertretbar, die Kenntnisse des Betriebswirts während einer Freistellungsphase „veralten“ zu lassen.
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Unbefristeter Unterhaltsanspruch bei über 30jähriger Ehe
Seit der Reform des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 gilt im Bereich des Geschiedenenunterhalts der Grundsatz der Eigenverantwortung. Allerdings hat der geringer verdienende geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch, wenn er mit seinen Einkünften den bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten kann.
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Gesetzentwurf gegen Mietnomanden
Die Bundesregierung hat am 23.5.2012 ein Gesetz zur Beendigung des Mietnomandentums verabschiedet. Neue Verfahrensregeln sollen gelten: – Mit einer neuen Sicherungsanordnung kann der Mieter vom Gericht verpflichtet werden, für die während eines Gerichtsverfahrens Monat für Monat auflaufende Miete eine Sicherheit (z. B. Bürgschaft, Hinterlegung von Geld) zu leisten.
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Gesetzentwurf erleichtert Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU
Zu dem heute ( 23.5.2012 ) im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
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