Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Unterhaltspflicht für Heimkosten

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen hat. Die 93 Jahre alte Mutter der 64-jährigen Antragsgegnerin lebt in einem Alten- und Pflegeheim

  • Düsseldorfer Tabelle 2013

    Zum 1.1.2013 gilt für die Berechnung des Kindesunterhalts die neue Düsseldorfer Tabelle 2013. Der notwendige Selbstbehalt wird sich ab 2013 für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Ferner werden die Selbstbehalte in der Düsseldorfer

  • Kindesunterhalt bei Verbraucherinsolvenz des Schuldners

    Der BGH hat mit Urteil vom 23.2.2005 entschieden, dass der leistungsunfähige Schuldner zur Sicherung der Unterhaltspflicht aus § 1603 Abs. 2 BGB ggf. gehalten ist, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, um den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen unverheirateten und diesen gleichgestellten Kinder sicherzustellen.

  • Arbeitsrecht: keine Offenbarungspflicht einer Schwangerschaft

    Die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung ist wegen ihrer geschlechtsdiskriminierenden Wirkung grundsätzlich unzulässig. Es besteht auch dann keine Offenbarungspflicht der Arbeitnehmerin, wenn diese befristet als Schwangerschaftsvertretung beschäftigt werden soll.

  • Eltern haften nicht für ihre Kinder

    Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage der Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder zu befassen und endlich Rechtsklarheit geschaffen. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige 1. Senat hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften,

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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