Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck

„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

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Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.

Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.

Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.

  • Trennungsabsicht für Eigenbedarfskündigung genügt

    Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich,

  • Haltungsverbot von Hund und Katze ist als AGB unwirksam

    Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört.

  • Reiserecht: Schadensersatz auch für 5 jährige

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte vorgerichtlich für Leistungseinschränkungen („geringfügige Restfertigstellungsarbeiten“, fehlender Wellness- und Fitnessbereich, fehlende Tauchbasis) eine Minderung von 15% zugebilligt hat. Daran ist die Beklagte festzuhalten.

  • Reiserecht: Erkrankung der Crew kein „außergewöhnlicher Umstand“

    Der Rückflug eines Passagiers von Sansibar nach Frankfurt am Main verzögerte sich um 24 Stunden, weil der Pilot einen Kreislaufkollaps erlitten hatte. Daraufhin forderte der Reisende von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung, vergeblich. Die Airline argumentierte: Die Erkrankung von Crewmitgliedern

  • Reiserecht: Entschädigung wegen Todesfall

    Der Flug nach Kairo verspätete sich wegen eines Todesfalls an Bord so deutlich, dass der Anschlussflug ans Urlaubsziel nicht mehr zu erreichen war. Ein Urlauber klagte auf Entschädigung.

Beate Scheuten Brodbeck

Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.

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