
Rechtsanwältin Beate Scheuten-Brodbeck
„Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahatma Gandhi

Familienrecht
In Deutschland werden jedes Jahr über 200.000 Ehen geschieden. Hierdurch entstehen nicht nur für die Eheleute, sondern insbesondere für die Kinder eine extreme Belastung. Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist seit über 20 Jahren das Familienrecht.
Bei einer Trennung ist oftmals nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Unterstützung gefragt. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, und die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung. Mein Ziel ist es, langwierige streitige Auseinsandersetzungen zu vermeiden, und konstruktive Lösungen zu erarbeiten.
Eine faire Trennung schafft die Voraussetzung, sich auch künftig respektvoll zu begegnen. Hierauf sollte, gerade auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ein, setze ich mich mit Entschiedenheit für Ihre Rechte ein.
-
Scheidung nach italienischem Recht
Das OLG Stuttgart hatte über die Anwendbarkeit des italienischen Scheidungsrechts zu entscheiden. Vorausgegangen war eine Trennung von Tisch und Bett nach italienischem Recht über die bereits vor dem 21.06.2012 entschieden wurde. In diesem Fall findet auf den nach diesem Datum beim Familiengericht eingereichten Scheidungsantrag gemäß Art. 9 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1259/10 vom 20.12.2010
-
Verurteilung kein Kündigungsgrund
Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung eines Arbeitnehmers ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Der Kläger ist seit 2008 bei der Beklagten tätig. Im April und August 2012 sowie Januar 2013 forderte diese den Kläger auf, ein erweitertes Führungszeugnis
-
Vaterschaftsanfechtung bei Samenspende
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, das auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann. Der Kläger und die Mutter des Beklagten zu 2 leben jeweils
-
Unterhaltsvereinbarungen sind weder unwirksam noch anfechtbar
Unterhaltsvereinbarungen, die auf der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 (BVerfG, 25. Januar 2011, 1 BvR 918/10, FamRZ 2011, 437) beanstandeten Rechtsprechung des Senats zur Bedarfsermittlung durch Dreiteilung des zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens
Beate Scheuten Brodbeck
Rechtsanwältin aus Ratingen mit Schwerpunkt auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
Möchten Sie Kontakt aufnehmen?
