Schlagwort: Auto

  • Rücktritt vom Kaufvertrag – Erheblichkeit des Mangels beim Kfz

    Der Bundesgerichtshof hat am 15.6.2011 eine Entscheidung zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf getroffen. Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten.

  • Gewährleistung bei Autokauf über Ebay

    Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich nachher nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München.

  • Fahrzeugschein im Auto

    Lässt ein Autobesitzer seinen Fahrzeugschein im Wagen liegen, so handelt er damit nicht grob fahrlässig. Deshalb darf seine Vollkaskoversicherung den Schadenersatz nicht um 50 Prozent kürzen, wenn das Auto gestohlen wird.

  • Autokauf: Aufklärung durch den Verkäufer

    Der Verkäufer muss den Käufer über seinen Zwischenhändler aufklären. Hat der Verkäufer eines gebrauchten Pkws das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen «fliegenden Zwischenhändler» erworben, muss er den Käufer darüber aufklären. Ansonsten könne er dem Käufer wegen Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht zum Schadenersatz verpflichtet sein, so der Bundesgerichtshof.