Schlagwort: Vollkasko

  • Fahrzeugschein im Auto

    Lässt ein Autobesitzer seinen Fahrzeugschein im Wagen liegen, so handelt er damit nicht grob fahrlässig. Deshalb darf seine Vollkaskoversicherung den Schadenersatz nicht um 50 Prozent kürzen, wenn das Auto gestohlen wird.