Schlagwort: zuständigkeit
-
Mietvertrag: Streiten Eheleute kann eine „sonstige Familiensache“ vorliegen
Der BGH stellt klar, daß auch eine Streitigkeit aus Mietverträgen eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, denn das Tatbestandsmerkmal im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung ist weit auszulegen. Entgegen der bisherigen Rechtsauffassung
-
Auslandsmahnbescheid auch bei Unterhaltsschuldnern
Heute ist es keine Besonderheit mehr, nicht nur im eigenen Land Geschäfte zu machen, sondern auch über die Grenzen hinaus. Für notleidende Geschäfte oder Unterhaltsschulden ist unter bestimmten Voraussetzungen ein gerichtliches Mahnverfahren möglich. Folgende Fälle für das deutsche grenzüberschreitende Mahnverfahren bestehen: