Schlagwort: sittenwidrig

  • Umfassender Ausschluß der gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht sittenwidrig

    Das Oberlandesgericht Köln ( 25.10.2010 – 4 UF 158/10 ) entschied, dass trotz eines umfassendem Ausschluss der gesetzlichen Scheidungsfolgen dies nicht sittenwidrig ist. Zur Begründung führt das OLG Köln aus, dass 1. Der wechselseitige vollständige Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

  • Brautgeld

    Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob ein von der Familie des Bräutigams an den Vater der Braut gezahltes sogenanntes Brautgeld zurückgezahlt werden muss. Die Beteiligten sind Angehörige des yezidischen Glaubens (kurdische Volksgruppe).

  • Kartenleger hat Anspruch auf Vergütung

    Auch bei einer objektiv unmöglichen Leistung – so entschied der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil von 12.1.2011 – besteht ein Anspruch auf Zahlung des Honorars. „Erkauft“ sich jemand derartige Leistungen im Bewusstsein darüber, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist,

  • Ehevertrag darf auch den Ehemann nicht knebeln

    Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen der hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird.