Schlagwort: Kindesunterhalt nach dem Haager Unterhaltsabkommen 2007
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Kindesunterhalt – keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr?
Das 7 jährige Kind lebt bei der Kindesmutter im Ausland, der unterhaltspflichtige Vater in den neuen Ländern. Die Kindesmutter klagte auf gesetzlichen Mindestunterhalt für das Kind am Wohnsitz des Vaters. Zu Recht hat das erkennende Gericht sich für international und örtlich zuständig erklärt
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Kindesunterhalt nach dem Haager Unterhaltsabkommen 2007
Die Möglichkeiten des unterhaltberechtigen Kindes haben sich mit der Ratifizierung des Haager Unterhaltsabkommen 2007 nachhaltig verbessert. Der Unterhaltsberechtigte kann sowohl im seinem Heimatland klagen, aber auch am Gerichtsort des Unterhaltspflichtigen.