Schlagwort: Eheleute

  • Internationales Scheidungsrecht – Rom III

    Wahlrecht bei der Scheidung. Die EU hat am 20.12.2010 die VO zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung anwendbaren Rechts – ROM III VO – verabschiedet. Rom III ist in der BRD unmittelbar anzuwenden und verdrängt somit das bis dahin geltende nationale Recht. Die Rom III-VO stärkt die Wahlmöglichkeiten der Ehegatten

  • Nach Trennung: Zusammen- oder getrennte Veranlagung

    Die Eheleuten trennen sich im Veranlagungsjahr. Da die Eheleute meist in unterschiedlichen Steuerklassen eingestuft sind, hat derjenige, der in der schlechteren Steuerklasse ist, ein Interesse auf getrennte Veranlagung.