Schlagwort: Diskriminierung
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Kündigung wegen Schwangerschaft ist diskriminierend
Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Die Klägerin sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Im Kleinbetrieb ihrer Arbeitgeberin
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Besserer Schutz vor Diskriminierung erwartet
Bisher hatten es Bewerber nicht leicht nachzuweisen, dass sie bei einer abgelehnten Bewerbung eines Arbeitsplatzes wegen ihres Alters, Geschlecht oder Rasse benachteiligt wurden. Wer sich nun auf eine Stelle bewirbt, kann in Europa auf besseren Schutz vor Diskriminierung hoffen. Der Generalanwalt Mengozzi hat am 12.01.2012 in der Rechtssache C-415/10. am Europäischen Gerichtshof (EuGH)
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Teilzeit und Mutterschutz
Es ist nicht wirklich ausgeschlossen, dass eine in teilzeit beschäftigte Mitarbeiterin während der Beschäftigungsdauer schwanger wird und die Elternzeit in Anspruch nehmen will, sie also ihre eigentliche Beschäftigung nicht mehr ausüben kann. Dieses ist Rechtens!